Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MEDIAN 5 GmbH für Lieferanten

§ 1 Allgemeines
Für alle Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis weder ganz noch teilweise Inhalt dieses Vertrages, auch wenn ihm nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die AGB gelten für alle Bestellungen der MEDIAN 5 GmbH, die mit Lieferanten für Materialien und Dienstleistungen abgeschlossen werden. Schriftliche Bestellungen werden mittels Telefax, Post, Kurier oder Email dem Lieferanten zugeschickt.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Bestellung durch den Lieferanten erfolgt seitens der MEDIAN 5 GmbH schriftlich. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und Eignung, Gewichten, Maßen u.ä. sind bei Abweichungen unaufgefordert seitens des Lieferanten der MEDIAN 5 GmbH schriftlich mitzuteilen. Sollte der schriftlichen Bestellung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich ganz oder teilweise widersprochen werden, gelten die Bedingungen als vereinbart.

§ 3 Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro zzgl. der gesetzlich jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Bauleistungen sind entsprechende Freistellungsbescheinigungen unaufgefordert, spätestens mit der Rechnungslegung, der MEDIAN 5 GmbH vorzulegen. Die Preise haben Gültigkeit während des Lieferzeitraumes für die gesamt bestellte Menge.

§ 4 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt in Euro. Fremdwährung nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, wobei die Rechnung prüffähig sein muss. Voraussetzung zur Rechnungsprüfung ist die Rechnungslegung mittels Original mit Angabe der Belegnummer/Bestellnummer/Projektnummer. Weiterhin haben Rechnungen bezüglich Beschreibung, Verpackungsgrößen, Maßangaben etc. identischen Inhalts mit der schriftlich dem Lieferanten zugestellten Bestellung übereinzustimmen. Es werden nur Originalrechnungen, also keine Fax oder Email-Ausfertigungen bzw. Kopien, akzeptiert. Bei Gewährung von 3 % Skonto, bietet die MEDIAN 5 GmbH 10 Tage Zahlungsziel, bei Gewährung von 2 % Skonto bietet die MEDIAN 5 GmbH 14 Tage Zahlungsziel. Die Rechnung muss den Vorschriften der deutschen Finanzbehörden entsprechen.

§ 5 Lieferung/Gefahrenübergang
Lieferungen gelten frei der MEDIAN 5 GmbH bzw. der MEDIAN 5 GmbH-Betriebe oder gemäß schriftlicher Anweisung frei der jeweiligen Baustellen unserer Kundschaft. Die Kosten für den Transport sowie ggf. erforderliche Verpackung oder anderer anfallender Kosten müssen explizit in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen sein. Sollten die Zusatzkosten nicht ausgewiesen sein, behält sich die MEDIAN 5 GmbH vor diese aus der Rechnung zu streichen. Hierbei sind die Maßangaben der Verpackungsordnungen des Lieferanten einzuhalten. Kosten für Entsorgung o.ä. Kosten, wie durch die Verpackungsordnung verursacht werden, werden seitens der MEDIAN 5 GmbH nicht übernommen. Im Falle des Lieferverzuges, der seitens der MEDIAN 5 GmbH schriftlich angezeigt werden muss, haftet der Lieferant für die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Wartezeiten, Deckungskäufe oder andere erforderliche Maßnahmen, um den Fortgang auf den Baustellen und Betrieben der MEDIAN 5 GmbH nicht zu gefährden. Der Lieferverzug beginnt nach Verstreichen einer seitens der MEDIAN 5 GmbH gesetzten Nachfrist. Die Nachfrist ist so gewählt, dass der Lieferant die Möglichkeit hat, eine entsprechende Leistung gemäß des geschlossenen Vertrags bzw. in schriftlicher Abstimmung einer vergleichbaren Alternativleistung zu erbringen. Auch die einfache Fahrlässigkeit wird als Lieferverzug gewertet. Sollte der Lieferant die Leistung nach gesetzter Nachfrist nicht erbracht haben, wird ggf. zu seinen Lasten ein entsprechender Deckungskauf oder eine Alternativlösung zur Sicherung des Gesamttermins und Projektablaufes seitens der MEDIAN 5 GmbH durchgeführt. In Abwandlung der VOB Teil B, § 13 Absatz 4, wird grundsätzlich eine Gewährleistungszeit von 4 Jahren vereinbart.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die MEDIAN 5 GmbH erkennt den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an. Forderungsabtretungen insbesondere eventuelle Zusatzkosten für MEDIAN 5 GmbH sind nicht gestattet.

§ 7 Rechte bei Mängeln/Haftung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann die MEDIAN 5 GmbH nach Wahl eine Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Hierzu müssen angemessene Fristen schriftlich vereinbart werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die MEDIAN 5 GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen bzw. die stehenden Folgekosten zur Behebung des Mangels in Anrechnungen gegenüber dem Lieferanten zu bringen. Als angemessene Frist wird üblicherweise maximal eine Woche (7 Tage) festgesetzt. Es sei denn es wird von vornherein schriftlich eine andere Frist miteinander vereinbart. Der Lieferant verpflichtet sich alle aktuellen, zum Zeitpunkt des Lieferdatums, zur Verfügung stehenden Montageanleitung/technische Unterlagen, unaufgefordert der MEDIAN 5 GmbH zur Verfügung zu stellen, ggf. den Transportunterlagen beizufügen. Ware gilt nur als ordnungsgemäß geliefert gegen Lieferschein mit Originalunterschrift.

§ 8 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den entsprechenden Verträgen ist das für unseren Geschäftssitz Halle (Saale), Bundesrepublik Deutschland) zuständige Gericht. Wenn der Kaufmann (juristische Person) des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für unsere Bestellung ist die jeweilig angegebene Versandanschrift/Lieferanschrift sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmung des UN-Kaufrechtes findet keine Anwendung. Sollte eine dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bedingungen gilt ersatzweise eine Regelung der den wirtschaftlichen Erfolg, der der unwirksamen Möglichkeit möglichst nahe kommt.